Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens zehn Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind alleinvertretungsbefugt.
Für Rechtshandlungen mit einem Geschäftswert von mehr als 25.000,00 Euro ist die Zustimmung dr Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich.