Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Beauftragten für Stilarten und dem Direktor Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.