| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier bis sechs Mitgliedern, darunter der erste Vorsitzenden, der zweite Vorsitzenden, der Schatzmeister, der Schriftführer und bis zu zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |