Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und einem Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3000,00 € ist ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.