Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden/Öffentlichkeitsarbeit, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden/Kultur und Soziales und dem Schatzmeister/Finanzen und Innere Angelegenheiten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch Vorstandsmitglieder gemeinsam.