Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Finanzverantwortlichen, dem Schriftführer und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter ein Vorsitzender, der Finanzverantwortliche oder der Schriftführer.