Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.