Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränt, dass er zu An-Und Verkauf sowie zur Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen ab EUR 5000,00 der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.