| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden (Kassenwart) und dem vierten Vorsitzenden (Sportwart).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste Vorsitzende ist mit schriftlicher Befugnis eines weiteren Vorstandsmitglieds einzelvertretungsbefugt. |