Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.