Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzvorstand und mindestens zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Für Geschäfte bis zu einem Wert von 500,- Euro ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.
Für Geschäfte, die diese Wertgrenze überschreiten, entscheiden mindestens zwei Vorstandsmitglieder, ab 10.000,- Euro entscheidet der gesamte Vorstand.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind gegenüber Gerichten und Behörden jeweils allein zur Vertretung berechtigt.