Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend eingeschränkt, dass bei Geschäften mit einem Wert von mehr als 2000 € die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitglieds erforderlich ist.