Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Sprecher, dem Stellvertreter/Protokollant und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit finanziellen Auswirkungen von mehr als 2.500,00 € bedürfen der Vertrung durch zwei Vorstandsmitglieder.