| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (President), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Vice-President), dem Pressesprecher(Secretary), dem Kassenwart (Treasurer) und dem Verkehrsmeister (Road Captain).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |