Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu zwei Stellvertretern, bis zu sieben Vizepräsidenten für die Aufgabenbereiche: Betreuung und Fürsorge, Verbandsorganisation und Weiterentwicklung, Mitgliedergewinnung und -service, Kommunikation und digitale Transformation, Sicherheitspolitische Bildung, Militärische Ausbildung, Internationale Zusammenarbeit und dem Bundesschatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Präsidiums, darunter der Präsidenten oder einer seiner Stellvertreter gemeinsam vertreten.