Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.