Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen, darunter der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzernde, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich; je ein Vorstandsmitglied kann den Verein außergerichtlich vertreten.