Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften die ein Volumen von 5000,-EUR überschreiten oder zum Abschluss von Mietverträgen oder von Einstellung von Personal vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.