Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 2.000,00 € wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei höheren Beträgen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.