Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden für Organisationsstruktur, dem stellvertretenden Vorsitzenden für Bildung, dem stellvertretenden Vorsitzenden für Öffentlichkeitsarbeit, dem stellvertretenden Vorsitzenden für Soziale Angelegenheiten, dem Schatzmeister und dem Sekretärhrer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.