Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten zugeordneten Vorsitzenden und dem zweiten zugeordneten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften über 2500,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung der Meisterversammlung der Loge.