Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens 5 Vorstandsmitgliedern, darunter ein erster Vorsitzender, ein zweiter Vorsitzender, gegebenenfalls ein dritter Vorsitzender, ein Kassenwart und gegebenenfalls ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.