| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind jeweils gemeinsam mit einem Beisitzer vertretungsberechtigt. |