Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Personen, darunter ein erster Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister, ein Schriftführer und ein weiteres Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter je zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.