Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis drei Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.