| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem oder mehreren Ältesten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000 Euro wird der Verein durch zwei Älteste vertreten, sofern mehr als ein Ältester vorhanden ist. |