Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Medienbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der An- und Verkauf von Grundstücken bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.