Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern:
dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und einem Ausschussmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.