Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, den zwei dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem/derSchatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in .
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.