Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und maximal fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 100,00 Euro bis 2000,00 Euro braucht es einen Vorstandsbeschluss. Für höhere Geschäftswerte sowie den Abschluss von Dauerrechtsgeschäften, die die Stiftung über mehr als zwölf Monate binden und die je Dauerrechtsgeschäft einen jährlichen Geschäftswert von 150,00 Euro übersteigen, ist die Zustimmung des Stiftungsrates erforderlich.