| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus drei Sprechern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Verträge, die ein finanzielles Volumen von 500 € übersteigen, bedürfen der Unterzeichnung durch zwei Sprecher. |