Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und im Falle der Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als DM 300,-- belasten, bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes bzw. der Mitgliederversammlung.