Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 1.000,00 Euro die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt.