Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und gegebenenfalls weitern Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro können nur durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden abgeschlossen werden .Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen.