Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden. Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden wird in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00Euro der Zustimmung eines Mitglieds des erweitereten Vorstands bedarf.