Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, zwei Stellvertreter, der Schatzmeister sowie bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung kann einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern eine befristete Einzelvertretungsberechtigung erteilen.
Die Einzelvertretungsbefugnis ist auf maximal 5.000,00 € pro Rechtsgeschäft begrenzt.