Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen, dem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.