Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Intendanten des Konzerthauses Berlin (stellvertretender Vorsitzender), dem Dirigenten des Publikumsorchesters (stellvertretender Vorsitzender), dem Orchsterdirektor des Konzerthauses Berlin (Vorstandsmitglied), dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.