Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte mit einem finanziellen Volumen von über EUR 2.000, sowie die Einstellung und Entlassung von Angestellten und die Aufnahme von Krediten ist nur eine gemeinschaftliche Vertretung zulässig.