| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und zwei Beisitzern, wobei einer die Aufgabe des Schatzmeisters übernimmt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |