Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem weiteren Vorstandsmitglied sowie dem Geschäftsführendem Vorstand der Bundesapothekerkammer und dem Geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen Apothekerverbandes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.