Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden und einem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Betrag bis zu 5.000,- Euro verpflichten sowie bei Anmeldungen zum Vereinsregister sind die Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.