Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Überweisungsaufträge für Banken sowie Abhebungen von den Konten oder Sparbüchern werden, nach Mehrheitsbeschluss des Vorstandes, von einer Person unterzeichnet. Diese Person ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister.