Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25.000 Euro ist die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erforderlich.