Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte, deren Volumen im Einzelfall den Betrag von 10.000 Euro überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Von der Beschränkung ausgenommen ist die Beantragung von Fördermitteln.