Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften durch die der Verein in Höhe von mehr als 1.000,00 Euro verpflichtet wird, ist die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.