Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften für Sachinvestitionen ab einem Volumen von 500 Euro vertreten beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.