Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und ggf. dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Ist der Vorsitzende einziges Vorstandsmitglied vertritt er den Verein allein.