Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister sowie gegebenenfalls Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von bis zu 10.000 EUR pro Kalenderjahr besteht Einzelvertretungsbefugnis.