Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,-Euro nur jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind.